Unser Angebot
Grundsätzlich verstehen wir uns als Arztpraxis als Anlaufstelle für einfache, basale, gewöhnliche, im ambulaten Bereich zu behandelnde Fragestellungen.
Für komplexere, schwierigere Fragestellungen, die die Möglichkeiten einer Arztpraxis übersteigen, wenden Sie sich bitte an die Institutsambulanz der für Sie zuständigen Klinik oder andere Einrichtungen.
Leider mussten wir in den vergangenen Jahren die Erfahrung machen, dass unsere fachärztliche Arbeit von Behörden (wie z. B. Jugendämtern, Schulen und Kindergärten) immer weniger Wertschätzung erfahren hat. Ergebnisse unserer fachärztlichen Diagnostik wurden bestenfalls als Diskussionsgrundlage angesehen, über die man sich häufig - zum Schaden der Patienten! - großzügig hinweg gesetzt hat.
Aufgrund dieser schlechten und frustrierenden Erfahrungen machen wir keine Diagnostik im Auftrag von Behörden und Einrichtungen (Jugendämtern, Schulen, Kindergarten) mehr.
Bitte wenden Sie sich hierfür an andere Stellen, wie z. B. den Schulpsychologischen Dienst oder die Frühförderstellen.
Die Erstellung von fachärztlichen Stellungnahmen nach §35a SGB VIII beim Vorliegen einer durch uns diagnostizierten Teilleistungsstörung (Lese-Rechtschreibstörung; Lesestörung) nach vorher erfolgter Kostenerstattung durch das Jugendamt findet weiterhin statt.
Das Spektrum unserer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis bleibt dennoch vielfältig und bunt und umfaßt Diagnostik und Hilfen für Kinder und Jugendliche sowie deren Bezugspersonen zu beispielsweise den folgenden Themen: