Anmeldung 

Erstkontakte

  • können nur über unseren Online-Terminkalender vereinbart werden.
  •  finden nur vormittags statt, da wir Nachmittagstermine für regelmäßige, sich wiederholende Behandlungen benötigen.
  • sind kurze Termine, in denen zunächst geklärt wird, aus welchem Grund Sie Ihr Kind vorstellen und ob wir für Ihr Anliegen die richtige Anlaufstelle sind.

Als Arztpraxis sind wir die richtige Anlaufstelle, wenn:

  • Es sich bei der Symptomatik ihres Kindes vermutlich um eine psychiatrische Erkrankung handelt
  • Begründete kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik erfolgen soll.  
  • Ihr Kind nach einem Klinikaufenthalt weiter Medikamente nehmen muss
  • Sie ein Gutachten für Wiedereingliederungshilfe §35a SGB VIII bei entsprechend vorliegender Diagnose benötigen (z. B. Lese-Rechtschreibstörung, Rechenstörung)
  • bei entsprechend vorliegender medizinischer Diagnose eine Ergotherapie- oder Logopädie notwendig ist.



Wir werden Ihnen hingegen keine Termine anbieten können, wenn

  • die Symptomatik hauptsächlich Ausdruck einer pädagogischen Problematik ist (unterschiedliche Erziehungsstile der Eltern, Inkonsequenz im Erziehungsstil, Folgen von Trennungskonflikten der Eltern mit Rosenkrieg etc.). Hierfür sind Erziehungsberatungsstellen und Jugendämter zuständig
  • Sie schon woanders in Behandlung sind (kinder- und jugendpsychiatrische Kolleg*innen) und wechseln wollen
  • Sie in der Vergangenheit von Fachkolleg*innen eine klare Handlungsempfehlung (z. B. Klinikaufenthalt, Einschaltung des Jugendamtes, außerhäusige Unterbringung o. ä.) erhalten haben und diese abgebrochen oder bislang nicht umgesetzt wurde
  • Sie nach einer Richtlinien-Psychotherapie suchen. Diese ist in einer Sozialpsychiatrischen Praxis nur in Ausnahmefällen möglich. Hier verweisen wir auf die niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
  • Sie Atteste/Krankschreibungen bei Nicht-Schulbesuch oder zur Befreiung von beispielsweise dem Sportunterricht wünschen
  • Sie Stellungnahmen für Gericht bei Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeiten im Trennungs- oder Scheidungsfall benötigen

Bitte laden Sie die auf der Seite Downloads hinterlegten Dokumente herunter, drucken diese aus und bringen Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum Erstkontakt mit. Nur dann ist eine Behandlung möglich.

Am Ende des Erstkontaktes werden weiterführende Maßnahmen besprochen, wie bspw. ein ausführliches, längeres Erstgespräch mit Erhebung der Familienge-schichte, diagnostische Maßnahmen etc. Auch geben wir Ihnen einen Fragebogen mit, in dem die bisherige Lebensgeschichte des Kindes/Jugendlichen erfasst wird und ggf. weitere Fragebögen.

Bitte beachten Sie: Neben einer gültigen Krankenversichertenkarte ist das Einverständnis ALLER sorgeberechtigten Elternteile für eine Diagnostik und Behandlung zwingend erforderlich.

Dies gilt auch und gerade für getrennt lebende und geschiedene Eltern.