Hinweise zu regelmäßigen Verordnungen
Bitte beachten Sie bei regelmäßigen Verordnungen die folgenden Punkte:
Medikamente: Eine Verordnung von Medikamenten ist nur dann möglich, wenn eine gültige Krankenversichertenkarte vorliegt und das Kind im aktuellen Quartal bereits zum Messen/Wiegen/Puls- und Blutdruckkontrolle vorgestellt wurde.
Bringen Sie deshalb zu
Beginn des Quartals (01.01; 01.04. 01.07.; 01.10.)
unbedingt Ihr Kind/Jugendlichen mit, wenn Sie ein neues Rezept abholen wollen.
Ergotherapie und Logopädie: Gemäß Bestimmung der Krankenkassen darf Ergotherapie und Logopädie nur dann verordnet werden, wenn hierfür eine medizinische Notwendigkeit besteht und eine entsprechend anerkannte Diagnose vorliegt, die erst NACH entsprechender Diagnostik gestellt werden kann. Die alleinige Einschätzung des Kindergartens oder der Schule, dass Ergotherapie oder Logopädie nötig seien, reicht hierfür nicht aus.
Für regelmäßige Verordnungen gilt das Gleiche wie für Medikamente (gültige Krankenversicherungskarte, Kurzvorstellung des Kindes/Jugendlichen zum Messen und Wiegen im Quartal). Zusätzlich muss vor einer neuen Verordnung der Bericht der Ergotherapeutin oder Logopädin für das vorherige Rezept vorliegen.